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§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen pine-martin (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Demontage- und Entsorgungsdienstleistungen geschlossen werden.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Angebotsabgabe dar.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande.

(3) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und den dort genannten Spezifikationen.

(2) Leistungen umfassen in der Regel:

  • Demontage der vereinbarten Einrichtungsgegenstände
  • Fachgerechte Trennung von Anschlüssen (Wasser, Strom, Gas) soweit beauftragt
  • Abtransport des demontierten Materials
  • Besenreine Übergabe des Raumes

(3) Nicht im Standardleistungsumfang enthalten sind:

  • Entsorgung von Sondermüll oder gefährlichen Stoffen (Asbest, kontaminierte Materialien)
  • Bauliche Veränderungen
  • Neuinstallationen jeglicher Art
  • Reinigungsarbeiten über besenreine Übergabe hinaus

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu demontierenden Bereiche zum vereinbarten Termin zugänglich sind.

(2) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über alle für die Durchführung relevanten Umstände, insbesondere über:

  • Besondere bauliche Gegebenheiten
  • Vorhandensein von Gefahrstoffen
  • Zugangsbeschränkungen oder -zeiten
  • Erforderliche Genehmigungen

(3) Der Auftraggeber sorgt für die Absperrung der Wasser- und Gasversorgung, sofern nicht anders vereinbart.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Zahlung ist nach Abschluss der Arbeiten und Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

(3) Mehrarbeiten, die sich aus nicht mitgeteilten oder unvorhersehbaren Umständen ergeben, werden nach Aufwand berechnet. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.

§ 6 Terminvereinbarung und Verzug

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei Verhinderung informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin.

(2) Bei kurzfristiger Absage (weniger als 48 Stunden) oder wenn der Zugang zum Objekt nicht gewährt wird, kann der Auftragnehmer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% des vereinbarten Auftragswertes berechnen.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Umständen, die er nicht zu vertreten hat.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an verdeckten Leitungen oder Installationen, deren Lage nicht erkennbar war und über die der Auftraggeber nicht informiert hat.

§ 8 Gewährleistung

(1) Mängel an der erbrachten Leistung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.

(2) Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung.

§ 9 Versicherung

(1) Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung von Schäden, die im Rahmen seiner Tätigkeit entstehen können.

(2) Die Versicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden im branchenüblichen Umfang ab.

§ 10 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der Vertragserfüllung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze.

(2) Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Stand: Juni 2026